Zusammensetzung:
15 Mitglieder, davon mindestens 8 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und höchstens 7 bürgerliche Mitglieder.
Aufgaben
- Vorbereitung von Grundsätzen für das Personalwesen,
- Vorbereitung von grundsätzlichen Organisationsangelegenheiten,
- Angelegenheiten des Finanz-/Haushalts-/Wirtschafts- und Steuerwesens einschließlich kommunaler Abgaben,
- Grundstücksangelegenheiten, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters fallen,
- Controlling und Prüfung der Jahresrechnung,
- Vorbereitung von Stellungnahmen der Gemeindevertretung zu überörtlichen Prüfungsberichten,
- Vorbereitung von Personalentscheidungen über die Einstellung und Entlassung von Beschäftigten der Gemeinde ab Entgeltgruppe 9 TVöD, die der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister direkt unterstellt sind
Selbstständige Entscheidungen
-Stundungen ab 5.000,00 € bis zu 25.000,00 €
Mitglieder
Eine namentliche Auflistung aller Mitglieder des Finanz- und Wirtschaftsausschusses finden Sie im interaktiven Bürgerinfoportal der Amtsverwaltung Probstei - immer stets aktuell.
Zusammensetzung:
15 Mitglieder, davon mindestens 8 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und höchstens 7 bürgerliche Mitglieder.
Aufgabengebiet
- Hafen- und Tourismusangelegenheiten
- Meerwasserschwimmhalle
- Bauhof
Mitglieder
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Zusammensetzung:
15 Mitglieder, davon mindestens 8 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und höchstens 7 bürgerliche Mitglieder.
Aufgabengebiet
- Vorbereitung der Aufstellung, der Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen und anderen baurechtlichen Satzungen
- Ausbau von gemeindeeigenen Straßen, Wege und Plätzen
- Neubau und Sanierung von gemeindlichen Liegenschaften
- Verkehrswesen
- Feuerlöschwesen
Selbstständige Entscheidungen
- Beschlüsse zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), soweit nicht der Bürger-meisterin oder dem Bürgermeister übertragen,
- Ausnahmen von der Veränderungssperre nach §14 Abs. 2 BauGB so-wie über die Genehmigung nach Erhaltungssatzungen gem. § 173 BauGB,
- Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen.“
Mitglieder
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Zusammensetzung:
15 Mitglieder, davon mindestens 8 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und höchstens 7 bürgerliche Mitglieder.
Aufgabengebiet
- Maßnahmen des natürlichen und technischen Umweltschutzes,
- Vorbereitung von Landschafts- und Grünordnungsplänen,
- Mitwirkung bei umweltbedeutsamen Planungen und Entscheidungen der Gemeinde,
- Energie,
- Küstenschutz,
- Treibsel,
- Emissions- und Immissionsschutzangelegenheiten,
- Natur- und Landschaftspflege,
- Abfallvermeidung und Abfallbeseitigung,
- Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude, energetische Maßnahmen,
- Kleingartenwesen.
Mitglieder
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Zusammensetzung:
15 Mitglieder, davon mindestens 8 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und höchstens 7 bürgerliche Mitglieder.
Aufgaben
- Belange von Kindern und Jugendlichen,
- Schulwesen,
- Erwachsenenbildung,
- Angelegenheiten von Senioren,
- Sozialwesen,
- Gesundheitswesen,
- Kunst- Kultur- und Gemeinschaftswesen,
- Büchereiwesen,
- Förderung und Pflege des Sports
Mitglieder
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